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Bestattungsarten

"In der Bundesrepublik besteht Bestattungszwang, der in den Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt ist....
Bestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen verbundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Elemente. - Die Bestattung erfolgt in zwei Formen, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen: durch die Erbestattung (Begräbnis) und die Feuerbestattung (Kremation)."

"Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts" von Jürgen Gaedke

Die Erdbestattung ist beendet, wenn der Verstorbene in die Erde versenkt ist. Hier erfolgt die Bestattung im Reihengrab oder im Wahlgrab.

Reihengräber dienen der Aufnahme jeweils eines einzelnen Verstorbenen und werden zeitlich und räumlich "der Reihe nach" für die Dauer der Ruhezeit nach für alle gleichen Grundsätzen zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht an ihnen kann erst anlässlich des Todesfalles durch die Angehörigen oder sonst Bestattungspflichtigen erworben werden. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich.

Wahlgräber sind Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht (Nutzzeit ist abhängig von der jeweiligen Kommune) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Ein Wiedererwerb ist auf Antrag möglich.

Bei der Feuerbestattung erfolgt die Einäscherung des Verstorbenen und später die Übergabe der Aschenreste in einer Urne in die Grabstätte. Deshalb bezeichnet man diese Art als Beisetzung.

Für die Einäscherung ist eine handgeschriebene Willenserklärung des Verstorbenen (Datum, Vor- und Zuname) nötig. Oft fehlt diese Erlklärung. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten den Wunsch auf Einäscherung geäußert, können in diesem Fall die Angehörigen den Willen des Verstorbenen schriftlich uns gegenüber bekunden.

Die Trauerfeier kann am Sarg oder später an der Urne gestaltet werden.

Urnenbeisetzung auf dem Friedhof als gebräuchlichste Art der Beisetzung
Urne der Seebestattungsreederei zur Seebestattung übersenden
Urne dem Verein Friedwald zur Baumbestattung übersenden (nähere Informationen unter www.friedwald.de)

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